Werner Ober GmbH & Co KG
Ihr kompetenter Partner für Yachtelektronik
Hallo Skipper,
Wie Sie vielleicht schon wissen, hat sich die Gesetzeslage (BSO) bezüglich Radaranlagen am Bodensee geändert. Ab 1.1.2016 muss auf einem Schiff, das mit einer Radaranlage zu Navigationszwecken ausgerüstet ist (das heißt, es wird das Radar bei unzureichender Sicht verwendet, um trotzdem mit der jeweils erlaubten Höchstgeschwindigkeit fahren zu können), am Bodensee nun auch ein UKW-Funkgerät montiert sein. Natürlich müssen sowohl Radar als auch UKW-Funk angemeldet sein. Auch ein entsprechender Radar-Kurs bzw. eine UKW-Funk-Prüfung muss absolviert worden sein. Bezüglich der Radaranlagen gibt es mehrere Abendkurse in der BH-Bregenz, Funkkurse werden von verschiedenen Seefahrtsschulen angeboten. Bezüglich des Funkzeugnisses ist noch nicht restlos geklärt, ob ein Binnenfunkzeugnis gemacht werden muss oder ob bestehende Funkzeugnisse (SRC oder LRC) anerkannt werden.
Sollten Sie es bisher verabsäumt haben, Ihre Geräte anzumelden bzw. die Funk- oder Radarprüfung zu absolvieren, raten wir Ihnen dringend, dies nachzuholen. Für den Radarkurs können Sie sich direkt bei Frau Regina Nussbaumer (Regina.nussbaumer@vorarlberg.at)anmelden. Es ist mit Kontrollen der Funküberwachung zu rechnen! Entsprechende Antragsformulare für die Anmeldung der Geräte senden wir Ihnen gerne zu.
Mit besten Grüßen
Die Crew der Firma Werner Ober GmbH & Co KG – Yachtelektronik